Vollkommene Sündlosigkeit?

„Mein Herr und mein Gott!“ … „Thomas, du glaubst, weil du mich gesehen hast; glückselig sind, die nicht sehen und doch glauben!“ (Johannes 20: 28-29; Schlachter)

Wenn wir aber mit Christus gestorben sind, so glauben wir, daß wir auch mit ihm leben werden. (Römer 6: 8)

Es ist die frohmachende Botschaft des Beginns von Römer 6, daß jener übermenschliche Machtkomplex, die „Sünde“ , jeglichen Rechtsanspruch gegen mich durch den Tod Jesu grundsätzlich verloren hat, so wie auch jeder irdische Rechtsanspruch gegen mich an meinem Grab ins Leere greift. Der Rechtsanspruch der „Sünde“ wird abglöst durch den Rechtsanspruch Jesu , in dessen Tod ich durch den Glauben mit hineingenommen bin und durch den auch ich für den Machtkomplex „Sünde“ gestorben bin. In diesem Sinne bin ich „der Sünde“ gestorben“, auch wenn „der Leib der Sünde“ durch die adamitische Erbmasse mir noch viel zu schaffen machen kann. Wer mit Christus gestorben ist, der ist in diesem Sinne rechtskräftig von der „Sünde“ gelöst.

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